Cannabis Gesetz: Deutschland von 1994 bis heute – Aktuelle Regeln

Cannabis Gesetz – Die deutsche Cannabisgesetzgebung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert – von strenger Kriminalisierung bis zur Teillegalisierung. Zugleich erleben Patientinnen und Patienten derzeit neue Restriktionen. Zwischen Freizeitregelungen und medizinischer Versorgung entstehen Reibungen. Viele Vorgaben sind komplex und führen zu Unsicherheiten im Alltag. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Schritte zusammen – und zeigt, wo die Debatte heute steht! Denk daran, die CDU will das Gesetz stark einschränken, jetzt Petition unterschreiben!

05.11.25 – Ende der Cannabis-Petition

Die Petition gegen die geplanten Verschärfungen endet – Patientinnen und Patienten fordern weiterhin freien Zugang zu Medizin-Cannabis.

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Petition zum Erhalt der Patientenrechte

Mit dem Ende der Petition gegen die geplante Arztpflicht und das Apotheken-Versandverbot wird deutlich, wie groß der Widerstand in der Bevölkerung ist. Viele Betroffene fordern, dass medizinische Versorgung nicht durch zusätzliche Hürden erschwert wird. Politik und Ministerium stehen nun unter Druck, die Kritik ernst zu nehmen.

  • Petition endet am 5. November 2025
  • Forderung: Kein Versandverbot
  • Freie Arztwahl sichern
  • Patientenrechte stärken
  • Zur Cannabis Petition

08.10.25 – Geplante Verschärfungen beim Medizinal-Cannabis

Das Kabinett will Arztpflicht und Versandverbot einführen – Patientengruppen warnen vor Versorgungslücken.

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Geplante Einschränkungen für Patienten

Das Gesundheitsministerium plant neue Regeln für medizinisches Cannabis. Rezepte sollen künftig nur noch durch Fachärzte möglich sein. Der Versand an Patienten soll verboten werden. Bestehende Behandlungen würden dadurch erschwert. Viele Patientinnen und Patienten fürchten Versorgungsprobleme.

  • Arztpflicht für Verschreibung
  • Versandverbot an Patienten
  • Mehr Bürokratie im Alltag
  • Eingriff in Therapiefreiheit
  • Petition fordert Rücknahme

22.08.24 – Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Erstmals gibt es einen gesetzlichen THC-Wert: 3,5 ng/ml Blutserum – dazu strenge Regeln für Fahranfänger.

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THC-Grenze gilt bundesweit

Nach Bundestag und Bundesrat trat die Änderung mit Verkündung in Kraft, zum neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, Mischkonsum wird härter geahndet.

  • 3,5 ng/ml THC im Serum
  • 500 € + 1 Monat Fahrverbot
  • Strenger bei Mischkonsum
  • Absolutverbot für Fahranfänger/U21

01.07.24 – Start der Anbauvereinigungen

Der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau beginnt – behördlich genehmigt und streng reguliert.

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Cannabis-Clubs beginnen

Mitglieder werden registriert, Abgabemengen sind begrenzt. Präventions- und Qualitätsauflagen gelten, Behörden überwachen die Umsetzung.

  • Mitgliedschaft nötig
  • Limitierte Abgaben
  • Strenge Auflagen

01.07.24 – Strenge Dokumentationspflichten für Clubs

Anbauvereinigungen dürfen starten – verbunden mit umfangreichen Dokumentations- und Kontrollauflagen.

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Hohe Auflagen für Anbauvereine

Cannabis-Clubs (Anbauvereine) müssen Mitgliederlisten, Erntemengen und Abgaben exakt dokumentieren. Verstöße können zu Schließungen führen. Viele Vereine kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand. Datenschutzfragen bleiben offen.

  • Jährliche Prüfpflicht
  • Datenweitergabe an Behörden
  • Strafen bei Abweichungen
  • Hoher Aufwand für Vereine

01.07.24 – Kein kommerzieller Verkauf erlaubt

Trotz Legalisierung bleibt der Einzelhandel tabu – legale Abgabe nur über Clubs oder Eigenanbau.

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Verkauf bleibt verboten

Apotheken, Shops oder Online-Vertrieb sind ausgeschlossen. Konsumenten müssen sich auf Clubs oder Eigenanbau verlassen. Viele sehen darin eine verpasste Chance zur Marktregulierung.

  • Kein Einzelhandel
  • Keine Online-Abgabe
  • Schwarzmarkt bleibt aktiv
  • Fehlende Steuereinnahmen

01.07.24 – Begrenzung der Club-Mitgliedschaften

Regeln begrenzen Mitgliedschaften und Clubgröße – Zugang bleibt vielerorts schwierig.

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Maximal eine Mitgliedschaft erlaubt

Personen dürfen nur einem Cannabis-Club gleichzeitig angehören. Damit soll Missbrauch verhindert werden. Gerade in ländlichen Gebieten erschwert das den Zugang.

  • Nur 1 Club pro Person
  • Max. 500 Mitglieder je Club
  • Wohnsitzpflicht
  • Zugang oft aufwendig

01.04.24 – Schutzzonen und Konsumverbote

Mit dem Inkrafttreten gelten bundesweite Verbotszonen – etwa bei Schulen, Kitas oder in Fußgängerzonen.

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Konsumverbote in Schutzzonen

Das Gesetz legt Verbote in Sichtweite von Kinder- und Jugend-Einrichtungen fest sowie zeitliche Beschränkungen in Fußgängerzonen. Bürger bemängeln teils unklare Durchsetzung.

  • Sichtweite/Abstände zu Schulen & Kitas
  • Verbote an Spielplätzen & Sportstätten
  • Zeiten in Fußgängerzonen
  • Bußgelder bei Verstößen

01.04.24 – Privater Eigenanbau erlaubt

Mit dem Inkrafttreten dürfen Erwachsene zu Hause in kleinem Umfang anbauen.

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Drei Pflanzen zu Hause

Der Anbau muss kindersicher erfolgen; Weitergabe an Minderjährige bleibt verboten. Ziel ist Versorgung für den Eigenbedarf.

  • 3 Pflanzen
  • Nur Eigenbedarf
  • Sichere Lagerung

01.04.24 – Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

Parallel zum CanG wurde der medizinische Bereich neu geordnet – mit eigenem Gesetz.

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Neuer Rahmen für Patienten

Zuständigkeiten und Dokumentation wurden präzisiert, Forschung erleichtert. Die Versorgungssicherheit rückt in den Fokus.

  • Eigenes Gesetz (MedCanG)
  • Klare Zuständigkeiten
  • Mehr Studien

01.04.24 – Cannabisgesetz (CanG) in Kraft

Die Teillegalisierung startet offiziell – Besitz, Konsum und kleiner Eigenanbau sind geregelt.

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Teillegalisierung gestartet

Erwachsene dürfen bis zu 25 g besitzen und drei Pflanzen halten. Ordnungswidrigkeiten wurden neu geordnet (Freizeitkonsum erlaubt), Präventionskampagnen begleiten die Einführung.

  • 25 g Besitz
  • 3 Pflanzen
  • Neuer Bußgeldrahmen

22.03.24 – Bundesrat billigt Cannabisgesetz

Mit der Billigung im Bundesrat ist der Weg frei: Das Gesetz tritt kurz darauf in Kraft.

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Cannabisgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat das Cannabisgesetz gebilligt. Erwachsene dürfen künftig begrenzt Cannabis besitzen und privat anbauen. Ziel ist die Eindämmung des Schwarzmarkts und der Schutz Jugendlicher. Polizei und Gerichte werden entlastet. Große Teile treten zum 1. April 2024 in Kraft.

  • Bis 25 g Besitz
  • Max. 3 Pflanzen privat
  • Clubs ab 01.07.2024
  • Kein kommerzieller Verkauf

12.04.23 – Regierung legt überarbeitetes Eckpunkte-Modell vor

Nach dem Eckpunktepapier 2022 folgt 2023 ein 2-Säulen-Ansatz: Clubs und Modellregionen.

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Eckpunkte (2-Säulen-Modell)

Der Ansatz kombiniert Eigenanbau/Clubs mit wissenschaftlich begleiteten Modellregionen. Werbung bleibt untersagt, Jugendschutz im Fokus.

  • Clubs & Modellregionen
  • Werbeverbot
  • Jugendschutz

26.10.22 – Eckpunktepapier der Bundesregierung

Die erste politische Weichenstellung: Eckpunkte skizzieren Besitz, Abgabe und Schutzvorgaben.

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Erste Eckpunkte beschlossen

Das Kabinett beschließt Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene. Sie werden Grundlage für die spätere Gesetzesarbeit.

  • Erste Leitplanken
  • Abgabe-/Besitzrahmen
  • Jugendschutz vorgesehen

10.03.17 – „Cannabis als Medizin“ tritt in Kraft

Medizinisches Cannabis wird verordnungsfähig – Kassen können Kosten in Einzelfällen übernehmen.

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Cannabis auf Rezept

Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabisarzneien verordnen. Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept. Begleiterhebungen sichern Daten, die Versorgung wird planbarer.

  • Verschreibung möglich
  • Kassenleistung teils möglich
  • Daten & Forschung

06.03.17 – Cannabisagentur beim BfArM eingerichtet

Die staatliche Stelle steuert Anbau/Import für medizinische Zwecke und sichert Qualität.

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Kontrolle von Anbau und Import

Die Cannabisagentur koordiniert Ausschreibungen und überwacht Lieferketten. Ziel: verlässliche Qualität für Patientinnen und Patienten.

  • BfArM-Ansiedlung
  • Qualitätsstandards
  • Vergaben & Kontrolle

01.01.01 – Erste medizinische Ausnahmegenehmigungen

Vor 2017 erhielten einzelne Schwerkranke Ausnahmegenehmigungen – der Anfang der medizinischen Nutzung.

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Ausnahmen für Patienten

Schwerkranke erhalten im Einzelfall Genehmigungen für Cannabisblüten. Erfahrungen fließen später in die Gesetzgebung ein.

  • Einzelfall-Genehmigungen
  • Beginn medizinischer Nutzung
  • Strenge Voraussetzungen

09.03.94 – BVerfG erleichtert Eigenbedarfs-Fälle

Das Verfassungsgericht erlaubt Einstellungs­praxis bei geringen Mengen – Grundlage späterer Reformen.

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BVerfG zu geringen Mengen

Geringe Mengen zum Eigenverbrauch müssen nicht zwingend strafrechtlich verfolgt werden. Länder können Verfahren einstellen – ein Wendepunkt der Praxis.

  • Eigenbedarf kann eingestellt werden
  • Länderspielräume
  • Weichenstellung