München erlaubt Konsum im Englischen Garten: Update aus Bayern

In München hat ein Gericht ein wichtiges Zeichen gesetzt: Das bayerische Verbot von Cannabiskonsum in bestimmten Parkanlagen ist gekippt. Gerade weil Bayern besonders strenge Sonderwege verfolgt, lohnt sich ein genauer Blick auf dieses Urteil. Was jetzt im Englischen Garten gilt, warum das Urteil bundesweit Bedeutung hat und welche Folgen das für Konsumentinnen, Konsumenten und medizinische Patientinnen und Patienten hat – schauen wir uns heute direkt an.

Bayern kippt Parkverbot: 3 Parks “befreit”

Ja, die CSU ist kein Fan von Cannabis. Im Bund will die CSU aktuell mit der CDU Gesetze verschärfen. Trotzdem ein kleiner Sieg für die 420 Community. Hier die News.

Der Freistaat wollte den Konsum in mehreren Münchener Parks vollständig untersagen – darunter im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten. Das Gericht hat diesen Teil der Parkanlagenverordnung aufgehoben. Damit gilt dort wieder das bundesweite Cannabisgesetz, nicht eine bayerische Sonderregel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Expertinnen und Experten rechnen aber damit, dass keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

  • Verbot in 3 Parks aufgehoben
  • Bundesrecht hat Vorrang
  • Wichtige Korrektur bayerischer Sonderregeln

Genau vor einem Jahr:

Nicht nur in Parks, auch in Biergärten:

Was wurde jetzt entschieden?

Das Gericht stellte klar, dass Bayern nicht pauschal Konsumverbote in öffentlichen Parks erlassen darf, wenn das Bundesrecht solche Verbote nicht vorsieht. Die Entscheidung betrifft die Parks, in denen geklagt wurde. Andere Anlagen können folgen, wenn Kommunen ähnliche, zu weitgehende Beschränkungen nutzen.

  1. Konsumverbote dürfen nicht pauschalisiert werden
  2. Gericht orientiert sich am Bundesgesetz
  3. Weitere Parks könnten sich anschließen

Was im Englischen Garten jetzt gilt?

Im Englischen Garten greift wieder die allgemeine Regelung des Cannabisgesetzes. Konsum ist also zulässig, solange der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet bleibt. Das bedeutet: Meide Spielplätze, Schulwege und Familienbereiche. Rücksicht auf andere Parkbesucher bleibt ebenfalls zentral, um unnötige Konflikte zu vermeiden.

  • Konsum grundsätzlich erlaubt
  • Jugendschutz bleibt bindend
  • Rücksicht auf andere Besucher

Hier findest du den Englischen Garten im München:

News von YouTube: DHV

Schon gewusst? CannaZen ist Mitglied & Sponsor im DHV:

Warum das Urteil so wichtig ist: Bayern ist unterversorgt!

Bayern fährt seit Monaten eine besonders harte Linie: eigene Bußgeldkataloge, Verbote auf Volksfesten, Verbote in Gaststätten und massive Hürden für Anbauvereine. Auch die extrem restriktive Situation wird Bayerns Social Clubs haben es schwer deutlich.

Dass gerade dort ein Gericht nun ein prominentes Verbot kippt, hat Signalwirkung:

Landespolitik darf sich nicht über klare Vorgaben des Bundes hinwegsetzen.

Für Menschen, die medizinische Produkte mit THC nutzen, bringt das Urteil indirekte Vorteile. Die Gefahr unnötiger Kontrollen in Parks sinkt, und die Unsicherheit durch lokale Sonderregeln nimmt ab.

  • Rückschlag für Bayerns Sonderpolitik
  • Starke Signalwirkung für andere Städte
  • Gerichte setzen Grenzen

Nur 0,6 Anbauvereine in Bayern / 1 Mio. Menschen

Das Urteil kommt zu einer Zeit, in der Bayern gleichzeitig versucht, legale Anbauvereine auszubremsen – teilweise durch baurechtliche Sonderinterpretationen oder formale Streitpunkte wie „befriedetes Besitztum“. Wie gering die tatsächliche Abdeckung durch Clubs bisher ist, zeigt die Auswertung Wie viele Anbauvereine gibt es?. Das Urteil verstärkt daher die Diskussion, ob Bayern legale Strukturen bewusst verlangsamt, während bundesrechtlich erlaubter Konsum gleichzeitig möglich wird.

  • Bayern blockiert Clubs weiterhin
  • Rechtslage und Realität widersprechen sich
  • Urteil erhöht politischen Druck

Wie schwach Bayern aufgestellt ist, siehst du hier in der Karte.

Infografik: Anbauverein Anzahl nach Bundesland pro Million Einwohner

Zu Besuch in München? Was darfst du?

Wenn du in München oder Bayern unterwegs bist, nutze die neue Lage verantwortungsbewusst. Prüfe regelmäßig den Status des Verfahrens, da Urteile erst mit Rechtskraft stabil sind. Meide Kinderbereiche (im Zweifel Bubatzkarte nutzen), bleib rücksichtsvoll und trenne Konsum strikt vom Straßenverkehr – unabhängig davon, ob du medizinische Produkte nutzt oder nicht.

  • Aktuellen Stand verfolgen
  • Klar verbotene Bereiche meiden
  • Straßenverkehr und Konsum strikt trennen