Cannabis Teil-Legalisierung: Regel für privaten Eigenanbau und Anbauvereine (Clubs)
Die Cannabis Teil-Legalisierung in Deutschland gehört zu den größten Reformen im Betäubungsmittelrecht seit Jahrzehnten. Seit 2024 sind Besitz, Konsum, Eigenanbau und Anbauvereinigungen gesetzlich geregelt – jedoch ohne kommerziellen Verkauf. Die Regeln des Cannabisgesetzes (CanG) schaffen erstmals klare Grenzen, Verbotszonen und Mengenlimits. Hier erfährst du, was die Teil-Legalisierung konkret erlaubt, wo Grenzen liegen und welche politischen Ziele dahinterstehen. Tipp! Hier haben wir das Cannabisgesetz als Timeline für dich aufbereitet, echt interessant, was seit 1991 alles passiert ist. Außerdem findest du hier unsere aktuellen Cannabis Politik News.
Was bedeutet „Teil-Legalisierung“ genau?

einfach erklärt
Deutschland hat Cannabis nicht vollständig legalisiert, sondern teil-legalisiert. Das bedeutet:
“Besitz und Eigenanbau sind legal, aber es gibt keinen kommerziellen Verkauf.”
Nur Anbauvereinigungen dürfen gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben. Die Reform wurde in zwei Phasen umgesetzt – April 2024 und Juli 2024.
- Legal: Besitz, Konsum, Eigenanbau
- Legal: Abgabe über Clubs
- Illegal: Verkauf in Geschäften oder Online-Shops
Phase 1 (ab 01.04.2024): Besitz, Anbau & Konsum
Mit dem Inkrafttreten der Teil-Legalisierung wurden grundlegende Verbote aufgehoben. Erwachsene dürfen Cannabis besitzen, konsumieren und privat anbauen. Gleichzeitig gelten strenge Regeln für Schutzbereiche wie Schulen oder Kitas. Alle aktuellen Regeln findest du auch im Überblick: Regeln des Cannabisgesetzes.
- 25 g Besitz im öffentlichen Raum
- 50 g zu Hause
- 3 weibliche Pflanzen im Eigenanbau
Konsumzonen & Verbotsbereiche
Die Teil-Legalisierung erlaubt Konsum, aber nicht überall. Das Gesetz legt bundesweite Schutzzonen fest, die dem Jugendschutz dienen. Verstöße können hohe Bußgelder auslösen. Orientierung bieten Karten wie die Bubatz-Karte.
- Verbot innerhalb Sichtweite von Kitas & Schulen
- Fußgängerzonen: Konsumverbot 7–20 Uhr
- Strenge Bußgeld-Rahmen
Bis zu 50 g legal aus deiner privaten Cannabis Ernte.
Phase 2 (ab 01.07.2024): Start der Anbauvereinigungen
Die zweite Stufe der Teil-Legalisierung betrifft die Anbauvereinigungen, oft „Cannabis-Clubs“ genannt. Sie dürfen gemeinschaftlich anbauen und Cannabis an registrierte Mitglieder abgeben. Die Vereine unterliegen strengen Dokumentations- und Prüfpflichten. Mehr dazu: Anbauvereine erklärt.
- Maximal 500 Mitglieder je Verein
- Nur eine Mitgliedschaft pro Person
- Abgabe: 25 g/Tag oder 50 g/Monat
Warum Clubs und kein Handel?
Die EU lässt kommerzielle Legalisierung derzeit nicht zu. Deshalb setzt Deutschland auf ein „Nicht-kommerzielles Modell“. Ziel: Konsumenten vom Schwarzmarkt lösen, ohne neue Verkaufsstrukturen zu schaffen.
- EU-Recht begrenzt Verkauf
- Fokus auf Jugendschutz & Prävention
- Clubs unterstehen strenger Kontrolle
Bis zu 50 g im Monat aus dem Anbauverein sind jetzt legal:
THC-Grenzwert & Straßenverkehr
Ein zentraler Teil der Teil-Legalisierung ist der neue THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml Blutserum. Er definiert, ab wann Fahren unter THC-Einfluss als Ordnungswidrigkeit gilt. Für Fahranfänger und U21 gilt ein absolutes Verbot. Mehr dazu im Verkehrsratgeber: THC-Grenzen im Straßenverkehr.
- 3,5 ng/ml Grenzwert
- Härtere Strafen bei Mischkonsum
- 500 € + Fahrverbot
3 Dinge, die immer noch nicht erlaubt sind
Viele Missverständnisse entstehen, weil die Teil-Legalisierung oft als vollständige Freigabe interpretiert wird. Tatsächlich bleiben zahlreiche Bereiche weiterhin verboten.
- Kein kommerzieller Verkauf
- Keine frei zugänglichen Shops
- Keine Online-Shops für Freizeitcannabis
Warum Deutschland sich für die Teil-Legalisierung entschieden hat?
Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform drei politische und gesellschaftliche Ziele. Dazu gehören Entlastung der Justiz, bessere Kontrolle über Konsum und Eindämmung des Schwarzmarkts. Zusätzlich sollen Prävention und Aufklärung gestärkt werden.
- Weniger Strafverfahren
- Mehr Schutz für Jugendliche
- Kontrolle statt Illegalität
Wöchentliche Updates dazu findest du wie zu Beginn schon erwähnt immer in unseren Cannabis Politik News.
Teil-Legalisierung & medizinisches Cannabis
Wichtig: Die Teil-Legalisierung betrifft ausschließlich den Freizeitbereich. Der medizinische Bereich bleibt durch das MedCanG separat geregelt. Patient*innen erhalten Cannabis weiterhin über Ärzt*innen und Apotheken – auch per digitaler Rezeptabwicklung.
- MedCanG bleibt unverändert
- Rezeptpflicht für medizinische Produkte
- Keine Clubs für medizinische Zwecke











