CanG: Was regelt das Cannabisgesetz? Besitz, Konsum, Eigenanbau, Anbauvereinigungen und Schutzzonen

Das CanG – Cannabisgesetz ist die neue gesetzliche Grundlage für den Freizeitkonsum von Cannabis in Deutschland. Seit 2024 definiert es erstmals klare Regeln zu Besitz, Konsum, Eigenanbau, Anbauvereinigungen und Schutzzonen. Das CanG bildet damit die Kernstruktur der Teil-Legalisierung. Gleichzeitig ergänzt es andere Rechtsbereiche wie den THC-Grenzwert im Straßenverkehr und kommunale Verbotsflächen. Hier findest du alle wichtigen Inhalte des CanG kompakt und verständlich für dich erklärt.

Was regelt das CanG?

Cannabis Expertin

erklärt

Das Cannabisgesetz legt alle Regeln fest, die für nicht-medizinischen Konsum gelten. Es enthält keine medizinischen Vorgaben – diese stehen im eigenen MedCanG. Im CanG werden Besitzmengen, Konsumorte, Anbau, Abgabestellen und Verbotszonen definiert. Außerdem schafft das Gesetz neue Straftatbestände und Bußgeldrahmen.

5 Dinge, die im CanG geregelt werden:

  • Besitzmengen
  • Konsumregeln & Schutzzonen
  • Eigenanbau
  • Anbauvereinigungen
  • Bußgelder & Strafen

Erlaubte Besitzmengen laut CanG

Erwachsene dürfen Cannabis besitzen – aber nur innerhalb klarer Grenzen. Diese Mengen wurden bewusst niedrig angesetzt, um Jugendschutz und Eigenbedarf abzudecken. Eine ausführliche Übersicht findest du auch im Ratgeber Cannabis Menge – Was ist erlaubt?

  • Bis 25 g im öffentlichen Raum
  • Bis 50 g in der eigenen Wohnung

Hier noch ein kleiner Zusatz:

“Für Patienten*innen, ihr dürft bis 100 g bestellen und in der eigenen Wohnung haben”

Konsum: Wo ist es erlaubt? (Konsumzonen)

Das CanG erlaubt Konsum – jedoch nur außerhalb definierter Schutzzonen. Viele Verstöße entstehen durch Unkenntnis über Verbotsflächen. Alle Details zu Konsumzonen findest du hier: Konsumzonen erklärt.

  • Sichtweite von Schulen/Kitas: verboten
  • Spielplätze & Jugendzentren: verboten
  • Fußgängerzonen: 7–20 Uhr verboten
  • Parks: erlaubt (außer Schutzzonen)

Zur Frage: Wo ist es erlaubt? Unser Tipp: Nutze die kostenlose Bubatz Karte.

Mitglied sucht Cannabis Anbauverein

Eigenanbau – erlaubt, aber streng begrenzt

Mit dem CanG ist der private Eigenanbau erstmals legal. Die Regeln sind klar begrenzt und Bestandteil der Jugendschutzstrategie des Gesetzgebers. Was gilt?

  • 3 weibliche Pflanzen pro Erwachsener
  • Nur nicht-öffentliche, kindersichere Standorte
  • Schade, aber keine Weitergabe an Dritte

Anbauvereinigungen (Clubs) im CanG

Anbauvereinigungen sind der zweite große Baustein der Teil-Legalisierung. Sie ermöglichen gemeinschaftlichen Anbau – ohne kommerzielle Interessen. Die Clubs dürfen Cannabis an Mitglieder abgeben, müssen aber strenge Dokumentationspflichten erfüllen.

  • Maximal 500 Mitglieder
  • Nur eine Mitgliedschaft pro Person
  • Abgabe: 25 g/Tag oder 50 g/Monat

Mitglied kauft Weed im Anbauverein

Wie viele Anbauvereine gibt es?

Mit aktuell 293 Anbauvereinen und maximal 500 Mitgliedern pro Verein könnten höchstens 146.500 Erwachsene versorgt werden, das sind nur etwa 0,21 % der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren. Hättest du das gedacht?

Infografik: Anbauverein Anzahl nach Bundesland pro Million Einwohner

Bußgelder & Strafen nach CanG

Das Cannabisgesetz enthält einen umfangreichen Bußgeldkatalog. Verstöße können teuer werden – abhängig von Ort, Menge und Wiederholung. Besonders streng: Konsum in Schutzzonen und Besitz über den erlaubten Grenzen.

  • 50–300 € in Schutzzonen
  • Über 30 g öffentlich: Strafverfahren möglich
  • Illegale Weitergabe = Straftat

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Auch wenn es nicht im CanG selbst steht, ist der THC-Grenzwert Teil der Gesamtregelung. Seit 2024 gilt bundesweit: 3,5 ng/ml Serum. Alles darüber gilt als Fahren unter Drogeneinfluss. Mehr dazu: THC & Autofahren.

  • 3,5 ng/ml erlaubt
  • Mischkonsum verboten
  • 500 € + Fahrverbot

Warum das CanG keine Voll-Legalisierung ist

Das Cannabisgesetz schafft legale Bereiche – aber auch weiterhin viele Verbote. Deutschland hat sich bewusst für ein „nicht-kommerzielles Modell“ entschieden. Verkauf in Geschäften oder Online-Shops bleibt verboten. Nur Clubs und Eigenanbau sind erlaubt.

  1. Kein kommerzieller Verkauf
  2. Keine Werbung
  3. Strenge Verbotsflächen

CanG & MedCanG – die klare Trennung

Viele verwechseln das Freizeitgesetz (CanG) mit der medizinischen Versorgung (MedCanG). Beide Systeme laufen parallel. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt, nutzt weiterhin Rezept & Apotheke. Der Freizeitbereich hat darauf keinen Einfluss.

  • CanG = Freizeitkonsum
  • MedCanG = medizinische Versorgung
  • Rezeptpflicht bleibt bestehen