Cannabis Konsumzonen: Wo erlaubt? Joints rauchen neben Schule, Kindergarten & Co.

Mit der Cannabis Teil-Legalisierung wurde nicht nur der Besitz geregelt, sondern auch der Konsum im öffentlichen Raum. Genau hier kommen die sogenannten Konsumzonen ins Spiel. Sie entscheiden darüber, wo Erwachsene legal Cannabis konsumieren dürfen – und wo strikte Verbote gelten. Die Regeln gehören zu den wichtigsten Bereichen des Cannabisgesetzes (CanG), werden jedoch im Alltag oft falsch verstanden. Lerne hier alle Konsumzonen, Schutzzonen und Verbotsbereiche kennen.

Konsumzonen einfach erklärt

Cannabis Expertin

erklärt

Konsumzonen definieren, wo Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt ist. Gleichzeitig legt das Gesetz bundesweit Schutzzonen fest, in denen Konsum grundsätzlich verboten bleibt. Die Regeln ergänzen andere zentrale Bereiche des CanG wie erlaubte Mengen oder Teil-Legalisierung. Ziel der Konsumzonen ist Jugendschutz und klare Ordnung im öffentlichen Raum.

  • Konsum grundsätzlich erlaubt – außer in Schutzzonen
  • Bundesweite Regeln, kommunale Ergänzungen möglich
  • Ziel: Jugendschutz & Sicherheit im öffentlichen Raum

Tipp der Redaktion:

“Nutzt die kostenlose Bubatz Karte als App, hier seht ihr alle aktuellen Verbots- bzw. Konsumzonen.”

So sieht die App aus. Verbotszonen sind jeweils als Radius gekennzeichnet.

Bundesweite Verbotszonen laut Cannabisgesetz

Das CanG listet mehrere Bereiche, in denen der Konsum absolut verboten ist. Diese Zonen gelten in ganz Deutschland und dürfen von Kommunen erweitert werden. Orientierungshilfen bieten Tools wie die Bubatz-Karte, die viele Städte bereits nach Gesetzeslage abbildet.

Grob gilt:

Sichtweite von Schulen (ca. 100–200 m je nach Stadt)

Kitas, Spielplätze, Jugendzentren

Sportanlagen und Jugend-Sportflächen

Fußgängerzonen von 07:00–20:00 Uhr

Wo darfst du jetzt Cannabis konsumieren und wo nicht?

Schauen wir uns die Zonen im Detail an:

Konsum in Fußgängerzonen

In Fußgängerzonen gilt ein striktes Zeitfenster: Cannabis darf erst ab 20 Uhr konsumiert werden. Dieses Verbot ist bundesweit einheitlich und wurde eingeführt, um stark frequentierte Bereiche tagsüber zu schützen. Die Regel gehört zu den am häufigsten missverstandenen Punkten der Legalisierung.

  • 07:00–20:00 Uhr: Konsum verboten
  • Ab 20:00 Uhr: Konsum erlaubt
  • Bußgelder bei Verstößen

Konsum in Parks & öffentlichen Grünflächen

In Parks ist Cannabis in der Regel erlaubt – solange keine Schutzzone greift. Städte dürfen allerdings zusätzliche „sensible Bereiche“ festlegen. Viele Kommunen haben unterschiedlich streng geregelt, weshalb lokale Informationen wichtig bleiben.

  • Grundsätzlich erlaubt außerhalb von Schutzzonen
  • Kommunale Erweiterungen möglich
  • Bußgelder bei Nähe zu Spielplätzen

Konsum in der Nähe von Clubs, Bars & Veranstaltungen

Cannabis darf rund um Clubs und Bars konsumiert werden, solange keine spezielle Schutzzone definiert wurde. Bei großen Events (Volksfeste, Konzerte) können temporäre Verbotsflächen für Kiffer eingerichtet werden. Infos dazu veröffentlichen Städte meist im Vorfeld.

  • In der Regel erlaubt
  • Events können Sonderverbote einführen
  • Polizei kontrolliert vor Ort

Sichtweitenregel – die wichtigste Schutzzone

Die „Sichtweite-Regel“ ist Kernstück der Konsumzonen. Sie verbietet Konsum, egal ob Joint oder Pfeife, sobald Kinder- und Jugendeinrichtungen sichtbar sind. Das führt in der Praxis zu häufigen Unsicherheiten – etwa bei Parks neben Schulen oder Innenstädten mit vielen Bildungseinrichtungen.

  • Keine feste Meterzahl im Gesetz
  • Städte nutzen meist 100–200 Meter
  • Verstoß = Bußgeld

Darf man vor der eigenen Haustür konsumieren?

Ja – sofern deine Haustür nicht in eine Fußgängerzone führt und keine Schule oder Kita in Sichtweite liegt. Für private Flächen gelten andere Regeln: Auf Balkon, Terrasse oder Garten ist Konsum legal, solange keine Gefahr für Kinder besteht.

  • Privatflächen: grundsätzlich erlaubt
  • Ausnahme: Sichtweite-Klausel im öffentlichen Bereich
  • Nachbarschaftsrecht beachten (Geruch/Belästigung)

Konsum im Auto & Straßenverkehr

Konsum im Auto ist verboten – selbst im parkenden Fahrzeug. Der Grund: Die Gefahr, anschließend zu fahren. Entscheidend bleibt der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Mehr dazu findest du im Verkehrsratgeber: THC & Fahren.

  • Konsum im Fahrzeug verboten
  • THC-Grenzwert 3,5 ng/ml
  • Mischkonsum streng geahndet

Was NICHT erlaubt ist – auch außerhalb von Schutzzonen

Auch wenn Konsum grundsätzlich erlaubt ist, bleiben bestimmte Bereiche weiterhin verboten. Die Teil-Legalisierung ändert daran nichts. Mehr zu den allgemeinen Regeln findest du im Überblick: Teil-Legalisierung erklärt.

Kein Konsum in Verkehrsmitteln

Kein Konsum auf Schulhöfen, Sportplätzen

Kein Konsum vor Jugendtreffs

Kein Konsum beim Führen von Fahrzeugen

Was droht bei Verstoß? Konsumzonen und Bußgelder

Verstöße gegen Konsumzonen werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Stadt und Schwere des Verstoßes. In sensiblen Bereichen (Schulen, Kitas) fallen die Bußgelder deutlich höher aus.

  • Bußgeldrahmen: 50–300 €
  • Härtere Strafen in Jugendschutzbereichen
  • Wiederholungsfälle können teurer werden

Ergänzend: Wie Konsumzonen mit Besitzregeln zusammenhängen

Konsumzonen regeln wo du konsumieren darfst – die Besitzregeln regeln wieviel. Beide Themen gehören zusammen. Die vollständigen Mengen findest du hier: Cannabis Menge: Was ist erlaubt?.

  • Konsum erlaubt = nur außerhalb der Verbotszonen
  • Konsum legalisiert Besitz nicht über die Mengen hinaus
  • Schutzzonen gelten immer – auch mit erlaubter Menge