Cannabis Menge: Was ist erlaubt? Besitz, Anbau, Medizin, zu Hause und öffentlicher Raum

Wie viel Cannabis ist in Deutschland legal? Seit der Teil-Legalisierung 2024 gelten klare Mengenregeln für Besitz, Lagerung und Eigenanbau. Das Cannabisgesetz (CanG) legt genau fest, welche Mengen erlaubt sind – und ab wann Bußgelder oder Strafverfahren drohen. Hier bekommst du die vollständige Übersicht zu allen legalen Cannabis-Mengen in Deutschland: öffentlich, privat, zu Hause, im Club und beim Eigenanbau.

Erlaubte Cannabis-Mengen im Überblick

Cannabis Expertin

erklärt

Das CanG unterscheidet zwischen Besitz im öffentlichen Raum, Lagerung zu Hause, Eigenanbau und dem Bezug über Anbauvereinigungen. Diese vier Bereiche haben unterschiedliche Mengenlimits. Verstöße können teuer werden – besonders bei Überschreitung der „Bagatellgrenzen“. Alle Regeln findest du auch im Überblick: Cannabisgesetz aktuell.

  • 25 g: Besitz im öffentlichen Raum
  • 50 g: Besitz zu Hause
  • 3 Pflanzen: privater Eigenanbau
  • Club-Abgabe: 25 g/Tag oder 50 g/Monat

Aktuelle Regeln findest du immer beim Bundesministerium für Gesundheit.

Maximale Besitzmenge in der Öffentlichkeit (25 g)

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Diese Grenze gilt bundesweit. Wer mehr bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder – bei deutlich höheren Mengen – eine Straftat. Minderjährige dürfen grundsätzlich kein Cannabis besitzen.

  • Erlaubt: bis 25 g
  • Ab 26–30 g: Ordnungswidrigkeit
  • Über 30 g: Strafverfahren möglich

Erlaubte Menge zu Hause (50 g)

Zuhause gilt eine größere Grenze: 50 Gramm Cannabis. Diese Menge bezieht sich auf getrocknete Blüten oder äquivalente Produkte. Die Aufbewahrung muss kindersicher erfolgen, gerade wenn du gemeinsam wohnst. Mehr Tipps zur Lagerung findest du in den Anbau-Grundlagen: Cannabis zu Hause.

  • Maximal 50 g im Haushalt
  • Aufbewahrung kindersicher
  • Keine Weitergabe an Dritte

Eigenanbau: Wie viel ist erlaubt?

Die Teil-Legalisierung erlaubt den Eigenanbau – aber nur in sehr begrenztem Umfang. Pro Erwachsener sind drei weibliche Pflanzen erlaubt. Ernteerträge werden auf die private 50-g-Grenze angerechnet. Wichtig: Sichtbarkeit nach außen ist verboten.

  • 3 Pflanzen pro Person
  • Nur für Eigenbedarf
  • Ernte = Teil der 50-g-Grenze

Cannabis zu Hause anpflanzen

Anbauvereinigungen: Abgabemengen im Club

Cannabis-Clubs (Anbauvereinigungen) sind Teil der zweiten Stufe der Legalisierung. Mitglieder dürfen Cannabis dort offiziell beziehen – aber nur in klar begrenzten Mengen. Die Regeln sind streng dokumentiert. Mehr dazu im Überblick: Anbauvereine.

  • 25 g pro Tag
  • 50 g pro Monat
  • Zusatz: Höhere Mengen für Samen/Stecklinge möglich

Ernte im Anbauverein für Mitglieder

Strafen: Was passiert bei Überschreitung der erlaubten Menge?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen geringfügigem Überschreiten, Ordnungswidrigkeit und Straftat. Größere Mengen gelten schnell als „Handelsmenge“. Der neue Bußgeldkatalog sieht bis zu 15.000 Euro vor. Das kann Strafverfahren mit erheblichen Konsequenzen auslösen.

  • Bis ca. 30 g öffentlich: Verwarnung/Bußgeld
  • Deutlich über 30 g: Strafrecht
  • Mehr als 50 g zu Hause: Strafverfahren möglich

Besonderheit: THC-Grenze beim Autofahren

Auch wenn du die Mengenregelung einhältst: Im Straßenverkehr gilt der bundesweite THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Dieser Wert entscheidet, ob du fahrtüchtig bist. Alle Details findest du hier: THC-Grenzwert.

  • 3,5 ng/ml erlaubt
  • 500 € + Fahrverbot bei Überschreitung
  • Mischkonsum streng geahndet

Aktuelles findest du hier Cannabis und Straßenverkehr und immer beim ADAC.

Was weiterhin NICHT erlaubt ist 🚨

Viele denken, Mengenregeln bedeuten freie Verfügbarkeit – aber das stimmt nicht. Die Teil-Legalisierung bleibt streng begrenzt.

  1. Kein kommerzieller Verkauf
  2. Keine Online-Shops für Freizeitcannabis
  3. Keine Weitergabe an Minderjährige
  4. Keine Lagerung über 50 g

Medizinische Mengen: Abweichende Regeln

Medizinische Cannabispatient*innen sind nicht an Freizeitmengen gebunden. Sie erhalten Cannabis auf Rezept über Apotheken – auch per digitaler Rezeptabwicklung. Mehr Infos: Rezept & Apotheke.

  • Bis 100 g pro Monat (ärztlich verordnet)
  • Abgabe über Apotheken
  • Online-Bestellung möglich