Medikamente im Urlaubsgepäck: Was Reisende zu Rezepten und Attesten wissen müssen
Koffer packen, Reiseapotheke checken, Flugmodus an: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten reicht das allein nicht. Wer mit einem Dauerrezept verreist, egal ob Blutdrucksenker, Betäubungsmittel oder medizinisches Cannabis, sollte ein paar Regeln kennen, um bei der Kontrolle keine böse Überraschung zu erleben.
Innerhalb Deutschlands und der EU
Grundsätzlich gilt: Mit gültigem Rezept beziehungsweise einer ärztlichen Bescheinigung dürfen Patient:innen ihre verordnete Medikamentenmenge auf Reisen mitführen. Innerhalb der EU empfiehlt sich zusätzlich ein mehrsprachiges ärztliches Attest, um bei Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden.
Außerhalb der EU wird es komplizierter
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU sieht die Lage oft anders aus, viele Staaten erkennen ausländische Rezepte nicht ohne Weiteres an, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Bei bestimmten Wirkstoffen, darunter Cannabis, gilt das noch strenger als bei klassischen Medikamenten. Eine gezielte Recherche vor der Reise, im Zweifel bei der Botschaft des Ziellandes, ist hier Pflicht.
Checkliste für die Reise
- Rezept oder Attest im Original mitführen, idealerweise mehrsprachig
- Nur die verordnete Menge transportieren, keine Vorräte auf Verdacht
- Rechtslage des Reiselands vorab prüfen
- Kontakt der behandelnden Praxis für Rückfragen griffbereit halten
Fazit
Mit etwas Vorbereitung lässt sich auch eine dauerhafte Medikation im Urlaub problemlos fortsetzen. Speziell für Cannabis-Patient:innen gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten, die der Reise-Ratgeber von CannaZen im Detail aufschlüsselt.













