Cannabis Gesetz: Deutschland von 1994 bis heute – Aktuelle Regeln
Cannabis Gesetz – Die deutsche Cannabisgesetzgebung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert – von strenger Kriminalisierung bis zur Teillegalisierung. Zugleich erleben Patientinnen und Patienten derzeit neue Restriktionen. Zwischen Freizeitregelungen und medizinischer Versorgung entstehen Reibungen. Viele Vorgaben sind komplex und führen zu Unsicherheiten im Alltag. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Schritte zusammen – und zeigt, wo die Debatte heute steht! Denk daran, die CDU will das Gesetz stark einschränken, jetzt Petition unterschreiben!
05.11.25 – Ende der Cannabis-Petition
Die Petition gegen die geplanten Verschärfungen endet – Patientinnen und Patienten fordern weiterhin freien Zugang zu Medizin-Cannabis.
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05.11.25
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Petition zum Erhalt der PatientenrechteMit dem Ende der Petition gegen die geplante Arztpflicht und das Apotheken-Versandverbot wird deutlich, wie groß der Widerstand in der Bevölkerung ist. Viele Betroffene fordern, dass medizinische Versorgung nicht durch zusätzliche Hürden erschwert wird. Politik und Ministerium stehen nun unter Druck, die Kritik ernst zu nehmen.
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08.10.25 – Geplante Verschärfungen beim Medizinal-Cannabis
Das Kabinett will Arztpflicht und Versandverbot einführen – Patientengruppen warnen vor Versorgungslücken.
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08.10.25
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Geplante Einschränkungen für PatientenDas Gesundheitsministerium plant neue Regeln für medizinisches Cannabis. Rezepte sollen künftig nur noch durch Fachärzte möglich sein. Der Versand an Patienten soll verboten werden. Bestehende Behandlungen würden dadurch erschwert. Viele Patientinnen und Patienten fürchten Versorgungsprobleme.
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22.08.24 – Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Erstmals gibt es einen gesetzlichen THC-Wert: 3,5 ng/ml Blutserum – dazu strenge Regeln für Fahranfänger.
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22.08.24
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THC-Grenze gilt bundesweitNach Bundestag und Bundesrat trat die Änderung mit Verkündung in Kraft, zum neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, Mischkonsum wird härter geahndet.
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01.07.24 – Start der Anbauvereinigungen
Der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau beginnt – behördlich genehmigt und streng reguliert.
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01.07.24
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Cannabis-Clubs beginnenMitglieder werden registriert, Abgabemengen sind begrenzt. Präventions- und Qualitätsauflagen gelten, Behörden überwachen die Umsetzung.
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01.07.24 – Strenge Dokumentationspflichten für Clubs
Anbauvereinigungen dürfen starten – verbunden mit umfangreichen Dokumentations- und Kontrollauflagen.
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01.07.24
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Hohe Auflagen für AnbauvereineCannabis-Clubs (Anbauvereine) müssen Mitgliederlisten, Erntemengen und Abgaben exakt dokumentieren. Verstöße können zu Schließungen führen. Viele Vereine kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand. Datenschutzfragen bleiben offen.
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01.07.24 – Kein kommerzieller Verkauf erlaubt
Trotz Legalisierung bleibt der Einzelhandel tabu – legale Abgabe nur über Clubs oder Eigenanbau.
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01.07.24
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Verkauf bleibt verbotenApotheken, Shops oder Online-Vertrieb sind ausgeschlossen. Konsumenten müssen sich auf Clubs oder Eigenanbau verlassen. Viele sehen darin eine verpasste Chance zur Marktregulierung.
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01.07.24 – Begrenzung der Club-Mitgliedschaften
Regeln begrenzen Mitgliedschaften und Clubgröße – Zugang bleibt vielerorts schwierig.
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01.07.24
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Maximal eine Mitgliedschaft erlaubtPersonen dürfen nur einem Cannabis-Club gleichzeitig angehören. Damit soll Missbrauch verhindert werden. Gerade in ländlichen Gebieten erschwert das den Zugang.
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01.04.24 – Schutzzonen und Konsumverbote
Mit dem Inkrafttreten gelten bundesweite Verbotszonen – etwa bei Schulen, Kitas oder in Fußgängerzonen.
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01.04.24
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Konsumverbote in SchutzzonenDas Gesetz legt Verbote in Sichtweite von Kinder- und Jugend-Einrichtungen fest sowie zeitliche Beschränkungen in Fußgängerzonen. Bürger bemängeln teils unklare Durchsetzung.
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01.04.24 – Privater Eigenanbau erlaubt
Mit dem Inkrafttreten dürfen Erwachsene zu Hause in kleinem Umfang anbauen.
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01.04.24
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Drei Pflanzen zu HauseDer Anbau muss kindersicher erfolgen; Weitergabe an Minderjährige bleibt verboten. Ziel ist Versorgung für den Eigenbedarf.
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01.04.24 – Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
Parallel zum CanG wurde der medizinische Bereich neu geordnet – mit eigenem Gesetz.
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01.04.24
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Neuer Rahmen für PatientenZuständigkeiten und Dokumentation wurden präzisiert, Forschung erleichtert. Die Versorgungssicherheit rückt in den Fokus.
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01.04.24 – Cannabisgesetz (CanG) in Kraft
Die Teillegalisierung startet offiziell – Besitz, Konsum und kleiner Eigenanbau sind geregelt.
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01.04.24
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Teillegalisierung gestartetErwachsene dürfen bis zu 25 g besitzen und drei Pflanzen halten. Ordnungswidrigkeiten wurden neu geordnet (Freizeitkonsum erlaubt), Präventionskampagnen begleiten die Einführung.
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22.03.24 – Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Mit der Billigung im Bundesrat ist der Weg frei: Das Gesetz tritt kurz darauf in Kraft.
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22.03.24
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Cannabisgesetz beschlossenDer Bundesrat hat das Cannabisgesetz gebilligt. Erwachsene dürfen künftig begrenzt Cannabis besitzen und privat anbauen. Ziel ist die Eindämmung des Schwarzmarkts und der Schutz Jugendlicher. Polizei und Gerichte werden entlastet. Große Teile treten zum 1. April 2024 in Kraft.
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12.04.23 – Regierung legt überarbeitetes Eckpunkte-Modell vor
Nach dem Eckpunktepapier 2022 folgt 2023 ein 2-Säulen-Ansatz: Clubs und Modellregionen.
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12.04.23
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Eckpunkte (2-Säulen-Modell)Der Ansatz kombiniert Eigenanbau/Clubs mit wissenschaftlich begleiteten Modellregionen. Werbung bleibt untersagt, Jugendschutz im Fokus.
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26.10.22 – Eckpunktepapier der Bundesregierung
Die erste politische Weichenstellung: Eckpunkte skizzieren Besitz, Abgabe und Schutzvorgaben.
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26.10.22
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Erste Eckpunkte beschlossenDas Kabinett beschließt Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene. Sie werden Grundlage für die spätere Gesetzesarbeit.
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10.03.17 – „Cannabis als Medizin“ tritt in Kraft
Medizinisches Cannabis wird verordnungsfähig – Kassen können Kosten in Einzelfällen übernehmen.
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10.03.17
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Cannabis auf RezeptÄrztinnen und Ärzte dürfen Cannabisarzneien verordnen. Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept. Begleiterhebungen sichern Daten, die Versorgung wird planbarer.
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06.03.17 – Cannabisagentur beim BfArM eingerichtet
Die staatliche Stelle steuert Anbau/Import für medizinische Zwecke und sichert Qualität.
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06.03.17
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Kontrolle von Anbau und ImportDie Cannabisagentur koordiniert Ausschreibungen und überwacht Lieferketten. Ziel: verlässliche Qualität für Patientinnen und Patienten.
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01.01.01 – Erste medizinische Ausnahmegenehmigungen
Vor 2017 erhielten einzelne Schwerkranke Ausnahmegenehmigungen – der Anfang der medizinischen Nutzung.
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01.01.01
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Ausnahmen für PatientenSchwerkranke erhalten im Einzelfall Genehmigungen für Cannabisblüten. Erfahrungen fließen später in die Gesetzgebung ein.
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09.03.94 – BVerfG erleichtert Eigenbedarfs-Fälle
Das Verfassungsgericht erlaubt Einstellungspraxis bei geringen Mengen – Grundlage späterer Reformen.
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09.03.94
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BVerfG zu geringen MengenGeringe Mengen zum Eigenverbrauch müssen nicht zwingend strafrechtlich verfolgt werden. Länder können Verfahren einstellen – ein Wendepunkt der Praxis.
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