Dealer freuen sich! CDU will Cannabis-Gesetz kippen: Arztpflicht + Versandverbot

Dealer freuen sich und hundertausende Patient*innen in Deutschland blicken mit Sorge nach Berlin: Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Kurz: ❌ Arztpflicht ❌ Versandverbot ❌ Freiheit. Was viele befürchtet haben, wird nun Realität: Das Kabinettsbeschluss sieht massive Einschränkungen für Telemedizin und Versandhandel vor. Für Patient*innen auf dem Land oder mit chronischen Erkrankungen könnte das gravierende Folgen haben. Warum? Jetzt handeln 👉 Petition 2025 unterstützen!

Das “neue” Cannabis Gesetz 2026

Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung die geplante Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes offiziell beschlossen. Der Entwurf stammt aus dem Haus von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Ziel ist laut Ministerium, „die medizinische Versorgung zu stärken und Missbrauch einzudämmen“. Kritiker sehen darin jedoch einen herben Rückschritt für Patient*innenrechte und Versorgungssicherheit.

3 schnelle Fakten zum neuen Gesetz

Wenn alles so bleibt, wie im Gesetzentwurf beschlossen, sind das die 3 wichtigsten Änderungen:

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Aspekt Aktuell Neu Änderung
Online-Verschreibung Erlaubt Verboten Das Erstrezept darf künftig nur nach einem persönlichen Arzt- oder Hausbesuch ausgestellt werden. Reine Online-Verschreibungen ohne persönlichen Kontakt entfallen vollständig.
Folgerezept Teilweise online möglich Eingeschränkt erlaubt Nach einem persönlichen Erstkontakt ist für drei weitere Quartale eine Online-Folgeverordnung möglich. Danach muss wieder ein persönlicher Arzttermin stattfinden.
Versand Erlaubt Verboten Der Versand von Medizinalcannabis wird untersagt. Abgaben erfolgen nur noch vor Ort in der Apotheke mit Beratung. Kurierfahrten durch Apotheken bleiben erlaubt.

Du wohnst auf dem Land? Dann musst du 30km, 40km, 50km fahren.

Krass oder?

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Schauen wir uns den Gesetzentwurf im Detail an.

Persönliche Arztbesuche für Erstverschreibungen verpflichtend

Der Kabinettsbeschluss bestätigt: Wer künftig erstmals Cannabis auf Rezept bekommen möchte, muss zwingend einen persönlichen Arzttermin wahrnehmen. Telemedizin ist bei Erstverschreibungen ausgeschlossen. Für viele Menschen mit chronischen Schmerzen, Mobilitätseinschränkungen oder langen Anfahrtswegen bedeutet das mehr Aufwand, Wartezeiten und teilweise schlechtere Versorgung.

„Die Verschreibung von Medizinal-Cannabis darf künftig nur nach einem persönlichen ärztlichen Kontakt erfolgen.“ – Kabinettsentwurf vom 8.10.2025

Ja, egal ob du 30 Kilometer, 40 Kilometer oder länger reisen musst, die CDU will dich beim Arzt oder der Ärtzin sehen.

Telemedizin bleibt für Folgerezepte eingeschränkt möglich

Anders als im ursprünglichen Referentenentwurf wird Telemedizin für Folgerezepte nicht vollständig verboten. Innerhalb von vier Quartalen muss aber mindestens ein persönlicher Arztbesuch erfolgen, um weiterhin Online-Folgerezepte zu bekommen. Damit bleibt ein digitaler Zugang erhalten – allerdings nur für bereits bestehende Patient*innen.

„Für Folgeverordnungen ist innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Kontakt erforderlich.“

Versandverbot für Cannabisblüten bleibt bestehen

Ein besonders umstrittener Punkt bleibt unverändert: Das Versandverbot. Apotheken dürfen medizinische Cannabisblüten nicht mehr versenden. Patient*innen müssen ihre Medikamente künftig persönlich in einer Cannabisapotheke abholen. Für Menschen in ländlichen Regionen oder mit seltenen Sorten wird das zur echten Hürde.

„Das Inverkehrbringen von Cannabisblüten im Wege des Versandes wird untersagt und bei Verstößen strafbewehrt.“

Schon gewusst? 1.8 Mrd. Steuereinnahmen

Kaum legalisiert, da soll das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) schon wieder hart eingeschränkt werden. Dealer freuen sich und dem Staat entgehen Milliarden an Steuern. Allein 2021 hat Cannabis 1.8 Mrd. Euro Steuereinnahmen erwirtschaftet und es hat der Polizei über 1.05 Mrd. eingespart.

  • Cannabis-Steuer: Einnahmen von 1.800 Millionen Euro
  • Einsparungen bei Polizeikosten: 1.051,19 Millionen Euro
  • Umsatzsteuer: Einnahmen von 650 Millionen Euro
  • Sozialversicherungseinnahmen: 525,95 Millionen Euro

Statistik: Steueraufkommen und eingesparte Kosten durch eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland im Jahr 2021 (in Millionen Euro) | Statista

Trotzdem will die CDU das Verbot.

Warum die Änderungen so brisant sind

Telemedizin und Versand haben in den letzten Jahren zehntausenden Patient*innen den Zugang zu dringend benötigten Medikamenten ermöglicht. Besonders in Regionen ohne spezialisierte Ärzt*innen oder bei Patient*innen mit eingeschränkter Mobilität waren digitale Arztgespräche und Versand eine echte Versorgungslösung. Mit unserer Cannabis Karte findest du einfach Cannabis Apotheken und mehr in deiner Nähe.

Mit dem neuen Gesetz drohen Versorgungsengpässe – und im schlimmsten Fall der Rückgang vieler Patient*innen auf den Schwarzmarkt.

Betroffene Patientengruppen

Zu den besonders betroffenen Gruppen gehören Menschen mit chronischen Schmerzen, Krebs, Multiple Sklerose, Depressionen oder ADHS. Viele von ihnen haben sich auf digitale Versorgung eingestellt – nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus medizinischer Notwendigkeit. Im ländlichen Raum fehlen weiterhin spezialisierte Cannabisärzt*innen.

Versorgungssicherheit in Gefahr

Kritiker warnen vor einer paradoxen Situation: Während Deutschland den legalen Markt für Freizeitkonsum weiterentwickelt, werden Patientenwege erschwert. Ohne wohnortnahe Versorgung und Versand fallen viele zurück auf illegale Bezugsquellen, obwohl sie eigentlich ein Rezept haben könnten.

Reaktionen aus Politik, Verbänden und Fachkreisen

Wir sind Mitglied & Sponsor

Der Beschluss stößt auf deutliche Kritik. Parteien wie die Grünen, FDP und Linke sehen die geplanten Änderungen skeptisch. Auch Patientenverbände und der Deutsche Hanfverband warnen, dass ein Versandverbot Patientensicherheit gefährdet und Versorgungswege abschneidet. Deshalb unterstützen wir von CannaZen den deutschen Hanfverband.

Kritik: Rückschritt für digitale Medizin

Telemedizin ist längst in vielen Bereichen etabliert. Ein selektives Verbot nur für Cannabis-Verschreibungen sei diskriminierend und stigmatisierend. Expert*innen sehen darin eine Abkehr von moderner, patientenzentrierter Versorgung.

Pro & Contra im Überblick

Die Diskussion spaltet Politik und Öffentlichkeit:

Pro (aus Sicht der Regierung)

  • Persönliche Arztbesuche sollen Missbrauch verhindern
  • Kontrolle und Qualität sollen steigen
  • Missbrauch durch Freizeitkonsumenten soll eingedämmt werden

Contra (aus Sicht der Kritiker)

  • Telemedizin erleichtert Zugang, besonders in ländlichen Regionen
  • Versand ermöglicht Versorgung bei seltenen Sorten
  • Versandverbot treibt Patient*innen auf den Schwarzmarkt
  • Digitalisierung wird zurückgedreht

Wie geht es weiter?

Der Kabinettsbeschluss ist erst der Anfang. Als Nächstes folgt die Beratung im Bundestag. Dort könnten Änderungen beschlossen oder Widerstände entstehen. Der Zeitplan sieht vor, dass das Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten soll. Patient*innen, Verbände und Ärzt*innen haben also ein enges Zeitfenster, um Einfluss zu nehmen.

  • Oktober 2025: Kabinettsbeschluss
  • Herbst/Winter 2025: Beratung im Bundestag
  • Anfang 2026: Inkrafttreten geplant

Cannabis Petition 2025: Jetzt aktiv werden

Der Gesetzentwurf ist beschlossen, aber noch nicht endgültig. Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden. Patient*innen, Ärzt*innen und Unterstützer*innen fordern Nachbesserungen – vor allem beim Versandverbot. Wenn du willst, dass digitale Versorgung und wohnortferner Zugang erhalten bleiben, kannst du dich hier eintragen:

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