Cannabis Eigenanbau: 3 Pflanzen, Gramm & CanG-Regeln
Seit der Teillegalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG) stellt sich für viele Erwachsene eine entscheidende Frage: Was ist beim privaten Anbau zu Hause wirklich erlaubt? Die Cannabis Eigenanbau Regelungen CanG legen klare Grenzen fest, die jeder kennen sollte. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert rechtliche Konsequenzen – auch wenn die Mengen gering erscheinen. Dieser Artikel erklärt kompakt, was erlaubt ist, welche Grenzen gelten und worauf du unbedingt achten musst.
Was erlaubt das CanG beim Eigenanbau?
Das Cannabisgesetz ermöglicht volljährigen Personen den privaten Anbau von Cannabis im eigenen Haushalt. Die Regelung gilt ausschließlich für den Eigenkonsum – ein Verkauf oder eine Weitergabe ist weiterhin verboten.
- Maximal 3 Cannabispflanzen gleichzeitig pro Person
- Anbau nur in privaten, nicht öffentlich zugänglichen Räumen
- Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger gesichert sein
- Keine Genehmigung oder Anmeldung erforderlich
- Eigenanbau gilt nur für Privatpersonen, nicht für gewerbliche Zwecke
Drei Pflanzen pro Person – das klingt überschaubar, kann bei guter Pflege jedoch mehr als ausreichend für den persönlichen Bedarf sein.
Besitzmengen: Wie viel Gramm sind legal?
Neben dem Anbau regelt das CanG auch, wie viel geerntetes Cannabis legal besessen werden darf. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Mengen zu Hause und in der Öffentlichkeit.
- Zuhause: Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis
- In der Öffentlichkeit: Bis zu 25 Gramm
- Mengen aus dem Eigenanbau zählen zu diesen Limits hinzu
- Überschreitungen können strafrechtlich verfolgt werden
Wer medizinisches Cannabis benötigt und größere Mengen benötigt, sollte sich über legale Bezugswege informieren – etwa über eine Cannabis Apotheke oder einen Cannabis Arzt. Besonders bei der Kombination von selbst angebautem und rezeptpflichtigem Cannabis ist Vorsicht geboten – Cannabis & Medikamente: Wechselwirkungen sollten dabei stets im Blick behalten werden.

Wichtige Einschränkungen im Alltag
Die Freiheit beim Eigenanbau ist an klare Bedingungen geknüpft, die über die reine Pflanzenzahl hinausgehen. Wer diese ignoriert, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone.
- Kein Anbau in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten oder Spielplätzen
- Weitergabe – auch ohne Bezahlung – ist verboten
- Samen und Stecklinge dürfen nur über legale Quellen bezogen werden
- In Mietwohnungen kann der Vermieter den Anbau untersagen
Eigenanbau bedeutet Eigenverantwortung: Die gesetzlichen Grenzen schützen nicht nur andere, sondern auch den Anbauenden selbst.
Fazit
Der private Cannabisanbau ist durch das CanG klar geregelt: drei Pflanzen, definierte Besitzmengen und strikte Auflagen zum Schutz Minderjähriger. Wer diese Regeln einhält, bewegt sich legal. Wer tiefer in die Welt der Cannabisinhaltstoffe eintauchen möchte, findet auf cannazen.de weitere Informationen – etwa zu Alpha-Pinen als Cannabis-Terpen oder zu Kampfer als Cannabis-Terpen.

Häufige Fragen
Darf ich als Mieter Cannabis zuhause anbauen?
Grundsätzlich erlaubt das CanG den Eigenanbau in privaten Räumen. Allerdings kann ein Vermieter den Anbau im Mietvertrag oder durch eine gesonderte Regelung untersagen. Es empfiehlt sich, vor dem Anbau das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um Konflikte oder eine mögliche Kündigung zu vermeiden.
Zählen Samen und Stecklinge zu den drei erlaubten Pflanzen?
Nein – Samen und Stecklinge ohne Wurzeln gelten derzeit nicht als vollständige Pflanzen im Sinne des CanG. Sobald ein Steckling jedoch Wurzeln bildet und als eigenständige Pflanze angesehen werden kann, zählt er zu den drei erlaubten Exemplaren. Im Zweifel gilt: Lieber auf der sicheren Seite bleiben und die Gesamtzahl im Blick behalten.






















