Cannabisgesetz: Was ist seit April legal in Deutschland?

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026

Das Cannabisgesetz (CanG) hat die rechtliche Lage rund um Cannabis in Deutschland grundlegend verändert und sorgt bis heute für intensive Diskussionen in der Gesellschaft, unter Medizinern und in der Cannabis-Community. Wer verstehen möchte, was seit dem Inkrafttreten der Reform tatsächlich erlaubt ist, welche Grenzen weiterhin gelten und was sich im Alltag konkret geändert hat, findet hier eine umfassende Übersicht aller wesentlichen Regelungen.

Das Cannabisgesetz im Überblick: Was hat sich geändert?

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) trat eine der weitreichendsten Reformen des deutschen Betäubungsmittelrechts in Kraft. Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst und erhielt einen eigenen gesetzlichen Rahmen. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, den Schwarzmarkt einzudämmen, den Jugendschutz zu stärken und die öffentliche Gesundheit besser zu schützen. Laut einer Erhebung des Bundeskriminalamts wurden vor der Reform jährlich mehrere Hunderttausend Menschen wegen Cannabis-Delikten polizeilich erfasst: eine Belastung, die der Gesetzgeber deutlich reduzieren wollte.

„Das Cannabisgesetz markiert einen Paradigmenwechsel: Weg von der Kriminalisierung von Konsumenten, hin zu einem regulierten, gesundheitlich verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.“

Besonders relevant für Verbraucher ist, dass Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen nun legal besessen und angebaut werden darf. Gleichzeitig bleiben strenge Regeln für öffentliche Orte, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie für den Straßenverkehr bestehen.

Erwachsene Personen ab 18 Jahren dürfen seitdem legal bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen. Zu Hause, also im privaten Bereich, sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis gestattet. Diese Mengen gelten als sogenannte Eigenbedarf-Grenzen und sollen den persönlichen Konsum ohne strafrechtliche Konsequenzen ermöglichen. Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert weiterhin ein Bußgeld oder: bei erheblich größeren Mengen: strafrechtliche Konsequenzen.

  • Öffentlicher Besitz: maximal 25 Gramm
  • Privater Besitz: maximal 50 Gramm
  • Konsum ab 18 Jahren erlaubt
  • Kein Konsum in 100-Meter-Radius um Schulen, Kitas, Spielplätze
  • Kein Konsum im Straßenverkehr

Ein wichtiges Praxisbeispiel: Wer auf einer Parkbank sitzt und sich eine Zigarette dreht, die Cannabis enthält, muss darauf achten, dass kein Spielplatz oder keine Schule in der Nähe ist. Die 100-Meter-Regel wird von Behörden aktiv kontrolliert, was in mehreren Städten bereits zu ersten Bußgeldverfahren geführt hat.

Eigenanbau: Was ist im privaten Bereich erlaubt?

Eine der überraschendsten Neuregelungen betrifft den privaten Anbau: Erwachsene dürfen zu Hause bis zu drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige gesichert sein, also zum Beispiel in abgeschlossenen Räumen oder Gewächshäusern gehalten werden. Der angebaute Cannabis darf ausschließlich für den Eigenkonsum verwendet werden: Ein Verkauf oder eine Weitergabe an Dritte bleibt strafbar.

  • Maximal drei weibliche Pflanzen gleichzeitig
  • Nur für den Eigenkonsum
  • Sicherung vor Minderjährigen ist Pflicht
  • Kein Verkauf oder Weitergabe

Für Hobbygärtner und Selbstversorger ist das eine erhebliche Erleichterung. Gleichzeitig zeigen erste Erfahrungsberichte aus der Community, dass viele Konsumenten den Eigenanbau als aufwendiger erleben als erwartet: von der richtigen Beleuchtung über die Bewässerung bis hin zur Ernte gibt es viel zu lernen. 

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Cannabis Social Clubs: Die neue Form der Gemeinschaft

Ein völlig neues Konzept, das das Cannabisgesetz eingeführt hat, sind die sogenannten Cannabis Social Clubs: auch als Anbauvereinigungen bezeichnet. Diese nicht-kommerziellen Vereinigungen dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Der Gesetzgeber hat dafür klare Rahmenbedingungen geschaffen:

  • Maximal 500 Mitglieder pro Verein
  • Nur Personen ab 18 Jahren als Mitglieder
  • Monatlich maximal 50 Gramm, 25 Gramm für 18-21-Jährige
  • Kein Verkauf: nur interne Abgabe
  • Genehmigungspflicht durch die zuständigen Landesbehörden
  • Suchtpräventionsbeauftragter im Verein verpflichtend

Bis dato haben sich deutschlandweit bereits Hunderte solcher Vereine gegründet oder befinden sich im Genehmigungsverfahren. Städte wie Berlin, Hamburg und München verzeichnen besonders hohe Anfragezahlen. Der bürokratische Aufwand für die Gründung ist jedoch erheblich: Viele Initiatoren berichten von monatelangen Wartezeiten und komplexen Anforderungen der Behörden. 

Medizinisches Cannabis: Was hat sich für Patienten verändert?

Für Patienten, die Cannabis auf ärztliche Empfehlung nutzen, hat das Cannabisgesetz ebenfalls wichtige Änderungen gebracht. Medizinisches Cannabis wurde vollständig aus dem BtMG herausgelöst und wird nun wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel behandelt. Das bedeutet in der Praxis: Ärzte können Cannabis deutlich unkomplizierter verschreiben, ohne den bislang notwendigen bürokratischen Mehraufwand. Studien aus den Niederlanden und Kanada zeigen, dass erleichterte Verschreibungsmöglichkeiten die Patientenzahlen um bis zu 40 Prozent steigern können: ein Effekt, der sich auch in Deutschland abzeichnet.

„Die Entkopplung vom BtMG bedeutet für Ärzte weniger bürokratische Hürden und für Patienten einen einfacheren Zugang zu therapeutischem Cannabis: ein echter Fortschritt für die Versorgungsqualität.“

Produkte wie das Cannamedical El Jefe 25mg THC Öl 30ml sind Beispiele für hochwertige medizinische Cannabis-Präparate, die Patienten über die Apotheke erhalten können. Hersteller wie Montu Group und Flora Terra bieten dabei eine breite Palette an Sorten und THC-Profilen an, die individuell auf die Bedürfnisse von Patienten abgestimmt sind.

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Kritik und offene Fragen: Was das Gesetz noch nicht löst

Trotz der historischen Dimension des Cannabisgesetzes gibt es erhebliche Kritik: von verschiedenen Seiten. Polizeigewerkschaften bemängeln den erhöhten Kontrollaufwand bei der Überprüfung der 100-Meter-Regelung. Suchtmediziner warnen vor einer verharmlosenden Wahrnehmung, insbesondere bei Jugendlichen, obwohl der Konsum unter 18 Jahren weiterhin verboten bleibt. Drogenbeauftragte der Länder kritisieren, dass der regulierte Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften: ursprünglich als zweite Säule geplant: bislang nicht umgesetzt wurde und damit der Schwarzmarkt weiterhin eine bedeutende Rolle spielt.

  • Kein legaler Einzelhandel bislang umgesetzt
  • Schwarzmarkt bleibt weiterhin aktiv
  • Uneinheitliche Umsetzung in den Bundesländern
  • Strenge Auflagen für Cannabis Social Clubs bremsen Gründungen
  • THC-Grenzwert im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml als Diskussionspunkt

Laut einer Befragung des Deutschen Hanfverbandes geben über 60 Prozent der befragten Cannabis-Konsumenten an, weiterhin gelegentlich auf illegale Quellen zurückzugreifen: vor allem wegen fehlender legaler Bezugsmöglichkeiten außerhalb von Anbauvereinigungen. 

Häufige Fragen zu Cannabisgesetz

Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit rauchen?

Grundsätzlich dürfen Erwachsene ab 18 Jahren Cannabis im öffentlichen Raum konsumieren, jedoch nicht in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze und öffentliche Sportanlagen. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

  • Ab 18 Jahren erlaubt
  • Nicht im 100-Meter-Radius um Schulen
  • Fußgängerzonen 7 bis 20 Uhr tabu
  • Bußgeld bei Verstoß

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert ein Bußgeld oder bei größeren Mengen strafrechtliche Konsequenzen.

  • 25 Gramm in der Öffentlichkeit
  • 50 Gramm zu Hause
  • Überschreitung: Bußgeld möglich

Wie viele Pflanzen darf ich zu Hause anbauen?

Erwachsene dürfen privat bis zu drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese Pflanzen müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben.

  • Bis zu 3 weibliche Pflanzen
  • Kindersicher aufbewahren
  • Weitergabe verboten

Was passiert mit alten Cannabis-Vorstrafen?

Das Cannabisgesetz sieht eine rückwirkende Amnestie für bestimmte Taten vor, die nach altem Recht strafbar waren, nach neuem Recht jedoch nicht mehr. Betroffene können eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Tilgung ihrer Einträge im Bundeszentralregister beantragen.

  • Rückwirkende Amnestie möglich
  • Überprüfung durch Gerichte
  • Tilgung im Bundeszentralregister beantragbar

Hat das Gesetz den Schwarzmarkt reduziert?

Erste Daten deuten darauf hin, dass der Schwarzmarkt bislang nur begrenzt zurückgegangen ist. Da ein legaler Einzelhandel noch nicht existiert, bleibt der Zugang zu Cannabis für viele Menschen auf Anbauvereinigungen oder den Eigenanbau beschränkt.

  • Bisher nur begrenzter Rückgang
  • Kein legaler Einzelhandel
  • Volle Wirkung erst mit reguliertem Markt

Was ändert sich für Patienten mit medizinischem Cannabis?

Für Patienten ist medizinisches Cannabis seit der Reform deutlich einfacher zugänglich: Ärzte können es ohne Sondergenehmigung verschreiben, und die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Verschreibung ohne Sondergenehmigung
  • Kostenübernahme möglich
  • Breiteres Apotheken-Sortiment

MB

Michael Braun

Rechtswissenschaftler

Michael analysiert die aktuelle Rechtslage rund um Cannabis in Deutschland und erklärt Gesetze, Regulierungen und Patientenrechte verständlich.