Cannabis Eigenbedarf: 25g, 3 Pflanzen & wieviel darf ich besitzen?

Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2026

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat viele Fragen aufgeworfen: Wie viel darf ich eigentlich besitzen? Welche Grenzen gelten für den privaten Gebrauch? Und was ist der Unterschied zwischen den Regeln für normale Konsumenten und Cannabis-Patienten? Diese rechtlichen Regelungen sind für jeden Erwachsenen wichtig zu kennen, um sicher und legal mit Cannabis umzugehen und keine unerwarteten Konsequenzen zu riskieren.

25g Cannabis – Besitz außerhalb

Außerhalb:

Du darfst in Deutschland bis zu 25g Cannabis außerhalb dabei haben.

50g Cannabis – Besitz zuhause

Besitz zu Hause:

Du darfst in Deutschland bis zu 50g Cannabis zuhause besitzen.

100g Cannabis – Cannabis Patienten

Besitz zu Hause für Patient*innen:

Als Cannabis Patient*in darfst du bis zu 100g Cannabis besitzen.

25 Gramm: Die Besitzgrenze im Alltag

Erwachsene Personen ab 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei bei sich tragen. Diese Menge bezieht sich auf getrocknete Cannabisblüten und gilt als Eigenbedarfsgrenze für den öffentlichen Raum. Das bedeutet: Wer mehr als 25 Gramm bei sich hat, riskiert rechtliche Konsequenzen – auch wenn keine Weitergabe beabsichtigt ist.

Zu Hause sieht die Regelung großzügiger aus. In privaten Räumlichkeiten dürfen bis zu 50 Gramm Trockenmasse gelagert werden. Diese Menge gilt pro Person und bezieht sich ausschließlich auf den privaten Bereich. haschisch stuecke schneidebrett hash sorten braun qualitaet konzentrat vergleichWichtig: Die Weitergabe, auch unentgeltlich, ist an strenge Regeln geknüpft und in vielen Situationen verboten. Wer sich für den Haschisch THC-Gehalt interessiert, sollte wissen, dass Haschisch ebenfalls unter die Besitzregelungen fällt und entsprechend angerechnet wird.

100 Gramm: Die Besitzgrenze für Cannabis-Patienten

Für Personen mit einem ärztlichen Rezept für medizinisches Cannabis gelten deutlich großzügigere Regelungen. Cannabis-Patienten dürfen zu Hause bis zu 100 Gramm besitzen – also doppelt so viel wie reguläre Freizeitkonsumenten. Diese erhöhte Grenze trägt dem Umstand Rechnung, dass Patienten regelmäßig größere Mengen für ihre Behandlung benötigen und nicht ständig nachbestellen sollen.

Der Unterschied ist damit klar: Normale Konsumenten dürfen maximal 50 Gramm zu Hause lagern, Cannabis-Patienten das Doppelte. Voraussetzung ist ein gültiges ärztliches Rezept – wer keines hat, kann sich nicht auf die Patientenregelung berufen, auch wenn er medizinische Gründe anführt. Wer ein Rezept benötigt, kann dies schnell und unkompliziert über eine Telemedizin-Plattform erhalten.

3 Pflanzen: Eigenanbau für den Eigenbedarf

Neben dem Besitz von fertigem Cannabis ist auch der Eigenanbau unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Volljährige Personen dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig zu Hause anbauen – und zwar ausschließlich zum Eigenkonsum. Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt sein, etwa durch abschließbare Räume oder geeignete Sicherheitsvorkehrungen.

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Was ist sonst noch erlaubt?

Neben Besitz und Eigenanbau gibt es weitere Aspekte, die für den Eigengebrauch relevant sind. Der Konsum ist Erwachsenen in der Öffentlichkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt – jedoch nicht in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen oder in Fußgängerzonen zu bestimmten Tageszeiten. Zu Hause gilt grundsätzlich mehr Freiheit, solange keine Minderjährigen anwesend sind.

Hier in Kurzform für dich:

  • Öffentlicher Besitz: max. 25 Gramm
  • Privater Besitz (Freizeitkonsum): max. 50 Gramm
  • Privater Besitz (Cannabis-Patienten): max. 100 Gramm
  • Eigenanbau: max. 3 Pflanzen gleichzeitig
  • Konsum: nicht in Sichtweite von Schulen oder Spielplätzen
  • Weitergabe: grundsätzlich stark eingeschränkt oder verboten

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Häufige Fragen

Darf ich als Cannabis-Patient wirklich 100 Gramm besitzen?

Ja. Wer ein gültiges ärztliches Rezept für medizinisches Cannabis hat, darf zu Hause bis zu 100 Gramm besitzen – also doppelt so viel wie reguläre Konsumenten. Die erhöhte Grenze gilt ausschließlich für Patienten mit Rezept und bezieht sich auf den privaten Bereich. Das Rezept sollte stets griffbereit sein, um den Patientenstatus bei Bedarf nachweisen zu können.

Darf ich Cannabis aus dem Eigenanbau verkaufen?

Nein. Der Eigenanbau ist ausdrücklich nur für den persönlichen Konsum erlaubt. Der Verkauf oder die gewerbliche Weitergabe von selbst angebautem Cannabis ist illegal und kann zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen – unabhängig von der Menge.

Gilt die 25-Gramm-Grenze auch für Haschisch?

Ja, die Besitzgrenzen gelten für alle Cannabisprodukte, also auch für Haschisch und andere Verarbeitungsformen. Entscheidend ist dabei jeweils der tatsächliche THC-Gehalt bzw. das Gewicht des Produkts. Wer mehrere Formen gleichzeitig besitzt, muss die Mengen zusammenrechnen und die jeweiligen Grenzen im Blick behalten.

MB

Michael Braun

Rechtswissenschaftler

Michael analysiert die aktuelle Rechtslage rund um Cannabis in Deutschland und erklärt Gesetze, Regulierungen und Patientenrechte verständlich.