Cannabis Besitz Strafe: ab wieviel Gramm & Folgen ?
Wer Cannabis besitzt, stellt sich früher oder später die Frage: Ab wann wird es wirklich gefährlich? Die Rechtslage rund um Cannabis in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert, doch viele Konsumenten sind über die genauen Grenzen und Folgen noch immer unsicher. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige zur Cannabis Besitz Strafe in Deutschland – von der erlaubten Menge bis zu den konkreten rechtlichen Konsequenzen.
- Was sagt das deutsche Gesetz zum Cannabis-Besitz?
- Besondere Schutzzonen beachten
- Cannabis Besitz Strafe: Ab wieviel Gramm drohen Konsequenzen?
- Welche Strafen drohen konkret?
- Medizinisches Cannabis: Sonderregelungen und Ausnahmen
- Praxisbeispiele: So laufen Kontrollen ab
- Fazit: Informiert bleiben schützt vor Strafen
- Häufige Fragen
Was sagt das deutsche Gesetz zum Cannabis-Besitz?
Seit der Teillegalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG) ist der Besitz von Cannabis für Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Das Gesetz erlaubt Personen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Zuhause dürfen es bis zu 50 Gramm sein. Zusätzlich ist der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für Volljährige gestattet. Diese Regelungen gelten jedoch nur für den privaten Gebrauch – der Handel bleibt weiterhin strafbar.
Besondere Schutzzonen beachten
Auch wenn der Besitz grundsätzlich erlaubt ist, gibt es Orte, an denen Cannabis nicht konsumiert oder mitgeführt werden darf. Dazu gehören Schulen, Kinderspielplätze, Sportstätten sowie ein Umkreis von 100 Metern um diese Einrichtungen. Wer hier mit Cannabis erwischt wird, riskiert trotz einer grundsätzlich erlaubten Menge ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Cannabis Besitz Strafe: Ab wieviel Gramm drohen Konsequenzen?
Die entscheidende Frage lautet: Ab welcher Menge wird der Besitz zur Straftat? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – Menge, Ort und Alter der betroffenen Person spielen alle eine Rolle. Eine klare Übersicht hilft dabei, die wichtigsten Schwellen zu verstehen und informiert zu bleiben – ähnlich wie es auch bei der Frage rund um ein Cannabis-Rezept in der Apotheke wichtig ist, die geltenden Mengen und Vorschriften zu kennen.
- Bis 25 g in der Öffentlichkeit: Legal für Erwachsene ab 18 Jahren
- Bis 50 g zuhause: Legal für Erwachsene ab 18 Jahren
- 26–60 g in der Öffentlichkeit: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich
- Über 60 g: Straftat gemäß § 34 CanG, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
- Nicht geringe Menge (ab 7,5 g THC-Reingehalt): Schweres Vergehen, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Besitz durch Minderjährige: Jede Menge kann strafrechtliche Folgen haben
Besonders wichtig ist dabei der Begriff der „nicht geringen Menge”. In der Rechtspraxis liegt diese Grenze beim THC-Reingehalt, also nicht beim Bruttogewicht des Cannabis. Bei einem durchschnittlichen THC-Gehalt von etwa 15 % entspricht die nicht geringe Menge ungefähr 50 Gramm Blüten. Wer also größere Mengen besitzt, sollte sich der erhöhten Strafverfolgung bewusst sein.
Welche Strafen drohen konkret?
Die möglichen Strafen für unerlaubten Cannabis-Besitz in Deutschland sind gestaffelt und hängen stark vom Einzelfall ab. Staatsanwaltschaften und Gerichte berücksichtigen unter anderem, ob jemand vorbestraft ist, ob ein Eigenkonsum glaubhaft gemacht werden kann und in welchem sozialen Kontext der Besitz stattfand.
- Geringfügiger Überschuss (bis ca. 60 g): Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG möglich, Bußgeld zwischen 50 und 1.000 Euro
- Mittlerer Besitz (60 g bis zur nicht geringen Menge): Geldstrafe oder Bewährungsstrafe, je nach Vorstrafen
- Nicht geringe Menge: Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren
- Handel und Weitergabe: Auch kleine Mengen können als Handel gewertet werden und höhere Strafen nach sich ziehen
Eine Studie des Deutschen Instituts für Sucht- und Präventionsforschung aus dem Jahr nach der Teillegalisierung zeigte, dass die Zahl der Strafanzeigen wegen geringen Cannabis-Besitzes deutlich zurückgegangen ist. Gleichzeitig stieg die Aufmerksamkeit der Behörden auf Großmengen und organisierten Handel. Das zeigt: Die Reform hat die Strafverfolgung verschoben, aber nicht abgeschafft.

Medizinisches Cannabis: Sonderregelungen und Ausnahmen
Wer Cannabis auf ärztliche Verordnung bezieht, ist von den Strafvorschriften für den privaten Konsum weitgehend ausgenommen. Patientinnen und Patienten dürfen ihre verschriebene Menge besitzen und konsumieren, müssen aber immer in der Lage sein, ihr Rezept vorzuzeigen. Wer beispielsweise über einen Cannabis-Arzt in Oldenburg ein Rezept erhalten hat, sollte dieses stets griffbereit haben. Im Falle einer Polizeikontrolle kann das Rezept den Unterschied zwischen einer Anzeige und einer unkomplizierten Situation ausmachen.
Wichtig zu wissen: Auch für medizinische Patienten gelten Konsumverbote in Schutzzonen und im Straßenverkehr. Ein positiver THC-Blutwert beim Fahren kann unabhängig vom Rezept zu einem Fahrverbot oder sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die aktuell geltende THC-Grenze im Straßenverkehr liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Praxisbeispiele: So laufen Kontrollen ab
Viele Menschen fragen sich, wie es in der Praxis aussieht, wenn die Polizei Cannabis findet. Hier sind typische Szenarien, die zeigen, wie unterschiedlich Situationen ausgehen können:
- Szenario 1 – Kontrolle im Park mit 20 g: Volljährige Person, kein Konsum in Schutzzone → kein Vergehen, Cannabis wird nicht eingezogen
- Szenario 2 – Kontrolle mit 30 g in der Öffentlichkeit: Geringfügiger Überschuss → Ordnungswidrigkeit, mögliches Bußgeld, Einziehung der Übermenge
- Szenario 3 – Fund von 80 g zuhause: Überschreitung der Heimgrenze von 50 g → Ermittlungsverfahren, Durchsuchung möglich, Strafanzeige
- Szenario 4 – Minderjähriger mit 5 g: Strafanzeige unabhängig von der Menge, Einleitung von Jugendhilfemaßnahmen möglich
Diese Beispiele verdeutlichen, dass nicht allein die Menge, sondern auch der Kontext entscheidend ist. Wer mehr über Cannabisprodukte und deren Wirkung erfahren möchte, findet auf cannazen.de weitere Artikel, zum Beispiel zur Sorte Cereal Milk und ihrem THC-Gehalt oder zum Cannabis Entourage Effekt.

Fazit: Informiert bleiben schützt vor Strafen
Die aktuellen Regelungen bieten Erwachsenen in Deutschland deutlich mehr Spielraum als früher, doch die Grenzen sind klar gezogen. Wer die erlaubten Mengen kennt, Schutzzonen respektiert und im Falle einer medizinischen Verordnung sein Rezept dabei hat, kann legal mit Cannabis umgehen. Sobald jedoch die Grenzen überschritten werden – sei es durch zu große Mengen, Weitergabe oder Konsum am falschen Ort – drohen empfindliche Strafen, die von Bußgeldern bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen können.
Häufige Fragen
Wie viel Gramm Cannabis darf ich in der Öffentlichkeit bei mir tragen?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen derzeit bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen. Wer diese Menge überschreitet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit oder im Extremfall eine Strafanzeige.
Was passiert, wenn ich mit zu viel Cannabis erwischt werde?
Je nach Menge und Situation drohen Bußgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Bei Mengen über der sogenannten „nicht geringen Menge” – also ab ca. 7,5 g THC-Reingehalt – können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Gilt die Teillegalisierung auch für Minderjährige?
Nein. Die Regelungen gelten ausschließlich für Personen ab 18 Jahren. Minderjährige machen sich bei jeglichem Cannabis-Besitz strafbar, und es können zusätzlich Jugendhilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Darf ich mit medizinischem Cannabis-Rezept mehr besitzen?
Patienten mit einem gültigen Rezept dürfen die verschriebene Menge besitzen, sollten das Rezept aber immer dabei haben. Die allgemeinen Konsumverbote in Schutzzonen und im Straßenverkehr gelten jedoch auch für sie uneingeschränkt.
Kann Cannabis auch bei erlaubten Mengen eingezogen werden?
Grundsätzlich nein, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. In Schutzzonen oder bei Konsum in der Öffentlichkeit kann die Polizei das Cannabis jedoch einziehen und ein Bußgeld verhängen, auch wenn die Menge unter der legalen Grenze liegt.























